FEINHERBE WEINE
Im Gegensatz zu den Begriffen “trocken”, “halbtrocken”, “lieblich” und “süß”
ist die Geschmacksangabe “feinherb” nicht weingesetzlich definiert.
Sie umfasst bei Stillweinen einen Bereich von mehr als 9 und deutlich weniger als 45
(also faktisch weniger als 30 oder 35) Gramm Restzucker pro Liter.
ist die Geschmacksangabe “feinherb” nicht weingesetzlich definiert.
Sie umfasst bei Stillweinen einen Bereich von mehr als 9 und deutlich weniger als 45
(also faktisch weniger als 30 oder 35) Gramm Restzucker pro Liter.
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